Mittwoch, 24. Juni 2009

Fraktionszwang für Persönliches?

Heute, nur sechs Wochen nach der Frage, ist auf abgeordnetenwatch eine Antwort eingetrudelt. Und beim Durchlesen hatte ich so ein leichtes deja vú. Googeln brachte ein Zitat des gleichen Satzes hier.

Was ich erstaunlich finde: Da kommt sogar eine persönliche Aussage "Hierzu erkläre ich, dass eine Ausweitung der Sperrinfrastruktur für andere Zwecke für mich grundsätzlich ausgeschlossen ist." aus dem Textbaustein. Dürfen SPD-Parlamentarier sich nicht mal mehr persönlich erklären, oder lesen sie ihre Textbausteine nicht durch. Naja, vielleicht sind sie auch nur genauso unausgegoren wie das Gesetz.

Was aber noch keinem an diesem Satz aufgefallen ist: Mit diesem Gesetz ist die Sperrinfrastruktur bereits vollumfänglich vorhanden. Wenn das BKA was anderes sperren will/kann/soll/darf/muß, ist dazu bei den Providern keine weitere Aktion mehr erforderlich. Damit ist diese 'persönliche Aussage' nicht nur unpersönlich, sondern im Wortlaut sogar sinnfrei und prima geeignet, sich in der nächsten Legislaturperiode dahinter zu verstecken.

Naja, anderswo wird derselbe Text wenigstens als gemeinsame Erklärung und nochmal woanders wieder als persönlich. Das erinnert schon stark an die Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung, wo sich auch gleich hinterher die halbe Fraktion hinstellt und sagt, sie habe gerade einem verfassungswidrigen Gesetz zugestimmt.

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